Generalentwässerungsplanung

Screenshot der Planungsansicht eines GEP

Generalentwässerungsplan (GEP)

Üblicherweise versteht man unter einem GEP eine besondere Form von Planungsleistungen für Entwässerungsanlagen. Nach dem Merkblatt 101 der DWA „Planung von Entwässerungsanlagen“ enthält der GEP u.a. erste allgemeine Aussagen über die Verwirklichung von Planungsabsichten. Er ist in der Zielsetzung ähnlich wie ein Bebauungsplan.

Es sind Fragen zu klären, in wieweit geplante Bauvorhaben (Erschließung neuer Baugebiete) das vorhandene Kanalnetz belasten. Es sind außerdem hydraulische und bauliche Missstände zu untersuchen und Strategien zu deren Beseitigung zu entwickeln.

Während in der Vergangenheit die Entwässerung des zu überplanenden Gebietes fast ausschließlich in Bezug auf die technische Realisierbarkeit untersucht worden ist, bezieht die Generalentwässerungsplanung heute den Gewässerschutz und den vorbeugenden Hochwasserschutz mit ein.

Der GEP umfasst hauptsächlich

  • Aufbau eines digitalen Abwasserkatasters (Kanäle und Sonderbauwerke)
  • Ermittlung des hydraulischen Sanierungsbedarfs in den Kanälen durch eine hydrodynamische Kanalnetzberechnung.
  • Ermittlung des baulichen Sanierungsbedarfs in den Kanälen durch eine Sichtprüfung/TV-Untersuchung/Zustandsbewertung
  • Untersuchung von Misch- und Regenwasserbehandlung ggfs. durch Schmutzfrachtberechnung.

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